Allgemeine Geschäftsbedingungen für das
Beherbergungsgewerbe
(Empfohlen vom Dt. Hotel- und Gaststättenverband, §§ 145-151,
631,675-676 BGB)
Der Gast-Aufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die
Reservierung der Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom
Vermieter schriftlich bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist
sowohl die schriftliche als auch die mündliche Form bindend. Der
Gast-Aufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur
Einhaltung.
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in
einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder
marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist
ferner verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu
beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn er nicht in der
Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur
Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, die
reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu
vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den
geleisteten Schadenersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag
zurücktritt oder später an- bzw. abreist als vereinbart, so ist er
verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die
reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den
vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu
zahlen. Als ersparte Eigenkosten werden in der Regel in Ansatz
gebracht:
5 % des Preises für eine Ferienwohnung (d.h. 95 % des
vereinbarten Mietpreises sind auf jeden Fall an den Vermieter zu
entrichten, falls dieser die reservierte Ferienwohnung nicht mehr
rechtzeitig adäquat vermieten kann)
An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher
berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die reservierte
Ferienwohnung ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss
der Gast die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr verlassen, um dem
Vermieter die Gelegenheit zu geben, sie für den nachfolgenden
Gast wieder herzurichten. Die in der Preistabelle ausgedruckten
Preise gelten für die Ferienwohnung pro Übernachtung bei einer
ununterbrochenen Mietdauer von 7 Übernachtungen. Bei
kürzerer Aufenthaltsdauer kann ein Zuschlag erhoben werden. Bei
der Ferienwohnung gilt der Preis für die gesamte Wohnung bei
Belegung der schriftlich bestätigten Personenanzahl. Letztlich
maßgebend ist in jedem Fall der mit dem Vermieter vereinbarte
und bestätigte Preis.
Für die Ferienwohnung „Kiebitznest“ gilt bei Bestellung der
Ferienwohnung und nach erfolgter schriftlicher Bestätigung
folgendes: Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung wird eine
Anzahlung von ca. 20% (siehe Summe in Bestätigung) sofort fällig,
die der Gast an den Vermieter unverzüglich zu überweisen hat. Die
Restsumme muss ebenfalls eine Woche vor Reiseantritt komplett
an den Vermieter überwiesen werden.
Erfüllungsort ist Borkum, Gerichtsstand Norden
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AGB
Ferienwohnung
Kiebitznest